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Förderungen

Beratungen mit Zuschuss

Was ist eine BAFA-Förderung?

BAFA-Beratung – Fördermöglichkeit für Unternehmen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Förderung für Unternehmen an, in der die Kosten einer professioneller Beratung bis zu 80% übernommen werden kann. Diese Förderung ist auf kleine & mittelständische Unternehmen (KMU) ausgerichtet. Ziel ist die Steigerung des unternehmerischen Know-hows in diversen Bereichen.

Geförderte Inhalte

  • Konzepte zur systemischen Einführung von Künstlicher Intelligenz
  • Die Entwicklung von Digitalisierungskonzepten
  • Prozessoptimierung / Verbesserung des Customer Journeys
  • Marketingkonzepte zur Steigerung der Sichtbarkeit
  • Marketingkonzepte für Start-Ups & junge Unternehmen
  • Konzepte für ChatBots
  • Beratung zur Erstellung eines Business Plans
  • Beratung zum Markenaufbau / Start-Ups
  • Konzeptentwicklung zur Beteiligung von Mitarbeitenden
  • ... (fragen Sie mich!)

Wer kann die BAFA-Beratung beantragen?

Kleine & mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Angehörige von freien Berufen mit folgenden Kriterien:

  • Nicht mehr als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstes 50 Millionen € oder eine maximale Bilanzsumme von 43 Millionen €
  • Die Gesamtsumme aller erhaltenden Förderungen der letzten drei Jahre muss unter 300.000 Euro liegen
  • Das Alter des Unternehmens spielt keine Rolle!
  • Nicht gemeinnützige Vereine sind förderfähig
  • Nebenberufliche Tätigkeiten sind förderfähig

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmensberatungen sowie Unternehmen, die sich derzeit in einem Insolvenzverfahren befinden (beziehungsweise die Voraussetzung hierfür erfüllen) und gemeinnützige Vereine / Stiftungen. 

Vorteile der BAFA-Beratung

  • Finanzielle Unterstützung: Unternehmen sparen durch die BAFA-Beratung erhebliche Kosten.
  • Maßgeschneiderte Beratung: Ich analysiere Ihre individuelle Herausforderungen und erarbeite mit Ihnen Lösungen.
  • Nachhaltige Optimierung: Durch die längerfristige Begleitung & konkrete Planung der Maßnahmen werden die Ideen nicht nur entwickelt, sondern ich begleite auch beratend bei der Umsetzung.
  • Leichte Abwicklung: Ich unterstütze bei Antragstellung & Einreichung der Unterlagen!

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die maximale Fördersumme liegt bei 3.500€ netto
  • Die Höhe der Erstattung hängt vom Unternehmenssitz ab (in Dresden und Umgebung sind es aktuell 80%).
  • Die Förderung erfolgt nur auf die Nettosumme, nicht auf die Bruttosumme. D.h. die Mehrwertsteuer (665€) wird grundsätzlich nicht erstattet.
  • Die Erstattung erfolgt immer rückwirkend nach Prüfung und Freigabe aller Unterlagen durch das BAFA bzw. die Leitstelle, spätestens innerhalb von sechs Monaten.
 

Wie läuft eine BAFA-Beratung ab?

Meine Beratungsinhalte lassen sich in drei Kategorien aufteilen:

  1. ANALYSE der Ist-Situation & Auswertung
  2. Definition der zu erreichenden ZIELE
  3. Ausarbeitung von konkreten Konzepten und MAßNAHMEN, um diese Ziele zu erreichen. Die Maßnahmen werden nach Priorität und Aufwand gestaffelt, so dass am Ende ein genauer “Fahrplan” vorliegt. Erfahrungsgemäß wird dieser Teil über mehrere Wochen hinweg gemeinsam ausgearbeitet.
    Die Umsetzung der Maßnahmen muss im Anschluss gesondert (projektweise) betrachtet und umgesetzt werden. Sie ist nicht in den vereinbarten Kosten enthalten. D.h. Ich kann z.B. mit Ihnen ein gefördertes KI-Konzept entwickeln, aber die Implementierungskosten (wie Kauf der Lizenzen, Programmierung der Schnittstellen etc.) werden nicht gefördert. 

Kann man die Förderung mehrmals in Anspruch nehmen?

Ja! Ein Unternehmen kann im aktuellen Förderzeitraum, d.h. in den Jahren 2023 bis 2026 in Summe maximal 5 BAFA-Förderungen in Anspruch nehmen & pro Jahr maximal 2 Stück. Es gilt das Antragsdatum!

Hier ist der Link zur offiziellen Webseite des BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrförderung

Sehr umfangreiche Informationen finden Sie auch auf der Seite der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes.

Hinweis: etwaige Änderungen durch das Bundesamt sind vorbehalten. Diese Informationen sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite gültig gewesen, können sich jedoch kurzfristig ändern.

Mehr erfahren!

 

AVGS – Gutschein für Gründerinnen & Gründer

AVGS ist die Abkürzung für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Ich bin AVGS-akkreditiert, sodass ich Gründerinnen und Gründer bei ihrem Start ins Berufsleben unterstützen kann. Diese Beratung wird zu 100% vom Amt für Arbeit / Jobcenter gefördert.

Wer erhält einen AVGS?

Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, haben aber NOCH NICHT gegründet – dann können Sie jetzt über das Job Center bzw. das Amt für Arbeit eine kostenlose Beratung via AVGS beantragen. Die Entscheidung, ob Sie einen Gutschein erhalten oder nicht, liegt ausschließlich im Ermessen Ihres Sachbearbeitenden / der Vermittlungsfachkraft.

Welche Inhalte?

Ich begleite Sie in persönlichen Gesprächen und unterstütze insbesondere bei der Ausarbeitung des Business Plans. Aber auch bei der übergreifenden Planung, wie z.B. dem Marketingkonzept, der Logo- und Markenentwicklung, der Vertriebs- und Finanzplanung stehe ich Ihnen zur Seite.

Bildungs- / Maßnahmeträger

Gut zu wissen: Nur zertifizierte Unternehmen dürfen den AVGS als sogenannte »Bildungsträger« umsetzen. Ich bin über den Bildungsträger »Erfolgspfad« akkreditiert. Sprechen Sie mich bitte immer zuerst an! Wir wenden uns dann gemeinsam an Erfolgspfad.

Sobald Sie einen Gutschein haben, reichen wir ihn gemeinsam ein, damit die Zuordnung richtig erfolgen kann.

Hier finden Sie die offizielle Seite der Bundesagentur für Arbeit mit allen weiteren Informationen.

Weitere Informationen anfragen